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Wie kann ich die Übersetzung bestellen?

Sie können Ihre Bestellung persönlich in unser Büro bringen, uns per E-Mail (letra@e-letra.hu) oder auch über die Post zuschicken. Ein sofortiges Preisangebot erhalten Sie, wenn sie das Dokument anfügen oder die Wörterzahl angeben. HIER KLICKEN.

Wann ist die Übersetzung fertig?

Unser Grundpreis gilt für Übersetzungen mit normaler Bearbeitungsfrist (was unserer Erfahrung nach bei anderen Übersetzungsbüros schon zur Kategorie Eilaufträge gehört) bei ca. 5 Durchschnittsseiten (1250 Wörter).

Wenn Sie die Übersetzung eher benötigen, können wir Ihre Bestellung dringlich bis zum nächsten Tag (50% Zuschlag) oder auch noch am selben Tag fertigstellen (100% Zuschlag).

Wie viel wird die Übersetzung kosten?

Unser Grundpreis beträgt für Englisch und Deutsch 0,06 Euro/übersetztes Wort (brutto) mit normaler Bearbeitungsfrist (1250 Wörter/Arbeitstag), wenn Sie keine offizielle Übersetzung mit Bestätigungsvermerk benötigen.  Mindestpreis 10 euro.

Verlangen Sie ein Preisangebot für offizielle Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk!

Mit welchen Zuschlägen muss ich rechnen?

In unserem Übersetzungsbüro berechnen wir ausschließlich für dringliche Übersetzungen Zuschläge (siehe oben), darüber hinaus gibt es bei uns keine Aufschläge (z.B. Druckkosten, Dokumentieren, Formattieren, schlecht lesbar usw.).

Wie erhalte ich die fertige Übersetzung?

Sie können Ihre Bestellung nach Wunsch in unserem Büro in Empfang nehmen oder wir schicken Sie Ihnen auf die von Ihnen angegebene Weise zu: per Post, per E-Mail.

Was ist der Unterschied zwischen der beglaubigten und der offiziellen Übersetzung mit Bestätigungsvermerk?

Laut der Verordnung des Ministerrates Nr. 24/1986. (VI.26.) MT (über Fachübersetzungen und Dolmetschen) Abschnitt 5 dürfen nur von der Nationalen Amtsstelle für Übersetzungen und Beglaubigungen Aktiengesellschaft [Országos Fordító és Fordításhitelesítő Iroda (OFFI)] beglaubigte Übersetzungen, die Beglaubigung von Übersetzungen sowie fremdsprachige beglaubigte Kopien angefertigt werden. Eine Ausnahme gibt es: Die beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszügen, von Daten für die Eintragung in das Handelsregister und Firmenpapieren in eine beliebige Amtssprache der Europäischen Union darf auch von Übersetzern durchgeführt werden, die über die Qualifizierung als Fachübersetzer verfügen.

Deshalb übernimmt unser Übersetzungsbüro Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk sowie beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen, von Daten für die Eintragung in das Handelsregister und Firmenpapieren.

Was ist eine offizielle Übersetzung?

Die Übersetzung mit Bestätigungsvermerk wird immer von Übersetzern mit der Qualifizierung als Fachübersetzer durchgeführt und lektoriert, danach gibt die LETRA Fordítóiroda Bt. eine Erklärung darüber ab, dass der übersetzte Text in allem mit dem Original übereinstimmt. Die Übersetzung versehen wir in der Zielsprache der Übersetzung mit einem Bestätigungsvermerk, in dem wir bezeugen, dass die Übersetzung von einem Übersetzer/Lektor mit der Qualifizierung als Fachübersetzer angefertigt wurde, der mit unserer Gesellschaft ein Vertragsverhältnis hat, und die Übersetzung mit dem Text des ursprünglichen Dokumentes in allem übereinstimmt. Außerdem versehen wir das Dokument mit Datum, Firmenunterschrift und dem Stempel der Firma.

Wann/wo kann die von unserem Büro angefertigte offizielle Übersetzung mit Bestätigungsvermerk verwendet werden?

Die von unserer Gesellschaft angefertigten Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk stellen keine staatliche Beglaubigung dar, aber aufgrund der jahrelangen Erfahrungen können die mit Bestätigungsvermerk versehenen Dokumente für Arbeitsstellen im Ausland, Weiterbildungen im Ausland und bei vielen anderen amtlichen Stellen verwendet werden.

Das Beglaubigungsrecht der OFFI Zrt. erstreckt sich ausschließlich auf Ungarn, bei Übersetzungen, die im Ausland benötigt werden, sollten Sie sich bei der betreffenden Behörde im Ausland erkundigen.

Wann und oder wo können die von unserem Büro angefertigten offiziellen Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk NICHT verwendet werden?

In Ungarn wird vorgeschrieben, dass hier für die Einbürgerung von Diplomen und Personenstandsangelegenheiten (Geburt, Eheschließung, Todesfall) nur die beglaubigten Übersetzungen (von OFFI)  verwendet werden dürfen.

Wie kann ich als Privatperson die Übersetzung bezahlen?

Wenn Sie die fertige Übersetzung nicht persönlich in unserem Büro abholen möchten, akzeptieren wir auch die folgenden Zahlungsarten für Ihren Auftrag:

- mit Nachnahme per Post an die angegebenen Adresse,

- überweisung im Voraus (dabei senden wir Ihnen die Rechnung auf die gewünschte Weise im Voraus zu und wenn wir den Bankbeleg von der Überweisung erhalten haben oder die Summe auf unserem Bankkonto eingegangen ist, dann können wir Ihnen auch die Übersetzung zu der vereinbarten Frist auf die ausgemachte Weise zuschicken).

Wie kann ich als ständiger Firmenpartner die Übersetzung bezahlen?

Für unsere regelmäßigen Auftraggeber besteht die Möglichkeit, nachträglich durch Banküberweisung zu bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Kontrollieren der Übersetzung und Lektorieren?

Unser Büro liest intern alle Aufträge Korrektur, worunter eine Textkontrolle zu verstehen ist, hauptsächlich mit der MS Word-Rechtschreibprüfung, und um kleinere Fehler, Tippfehler und das Verschreiben von Zahlen zu finden.

Das Lektorieren wird von Fachkräften wie Muttersprachlern oder Fachlektoren durchgeführt, der Preis beträgt 50% der Übersetzungsgebühr.

Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass nur ein Bruchteil unserer Kunden das Lektorieren der von uns ausgeführten Fachübersetzungen wünscht, da unseren Erfahrungen nach das fachliche Niveau der von uns angefertigten Übersetzungen kein nachträgliches Lektorieren erforderlich macht, denn ein Großteil unser Subunternehmer sind Muttersprachler.